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   VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07   

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VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07 (https://dejure.org/2007,14197)
VG Aachen, Entscheidung vom 16.11.2007 - 4 L 362/07 (https://dejure.org/2007,14197)
VG Aachen, Entscheidung vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 (https://dejure.org/2007,14197)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Steuersatzes zur Erhebung der Vergnügungssteuer für den gewerblichen Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; Rechtsmittel gegen die Höhe der Festsetzung der Vergnügungssteuer gegen einen gewerblichen Spielautomatenaufsteller; Umfang der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07
    Die Ausübung des gesetzgeberischen Ermessens als solche unterliegt dabei nicht den Maßstäben, die bei ermessensgeleiteten Verwaltungsakten anzuwenden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 - BVerwGE 116, 188.
  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07
    Der kommunale Satzungsgeber ist berechtigt, zur Ermittlung des von den Spielern betriebenen Aufwandes an die Summe der zur Erlangung des Spielvergnügens eingesetzten Gelder anzuknüpfen, vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 1. Februar 2007 - II B 51/06 - BFH / NV 2007, 987 zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem Hamburgischen Spielvergnügungssteuergesetz.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07
    Der in § 80 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 3 VwGO zum Ausdruck kommende grundsätzliche Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit auch umstrittener Abgabenbescheide lässt die Feststellung ernstlicher Zweifel durch das Gericht nur dann zu, wenn - auf der Grundlage der gebotenen summarischen Prüfung - ein Erfolg des Rechtsbehelfs wahrscheinlicher als ein Misserfolg ist, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 17. März 1994 - 15 B 3022/93 - NWVBl 1994, 337.
  • VG Köln, 05.03.2007 - 23 K 1704/03

    Kölner Vergnügungssteuersatzung für Gewinnspielautomaten ist unwirksam

    Auszug aus VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07
    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich aber grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.
  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03

    Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der

    Auszug aus VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07
    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich aber grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.
  • VG Köln, 05.03.2007 - 23 K 1813/03

    Rechtmäßigkeit der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom 20. Dezember 2002;

    Auszug aus VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07
    Insoweit verweise er auf das Urteil des VG Köln vom 5. März 2007 - 23 K 1813/03 - und den Beschluss des VG Düsseldorf vom 25. August 2007 - 25 K 886/07 u.a. -, in denen ausgeführt werde, dass ein Satzungsgeber die betroffenen Belange sachgerecht zu ermitteln und abzuwägen habe.
  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1434/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B1.------ ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 04.02.2010 - 4 K 383/09

    Anfechtung eines wegen der Vergnügungssteuer erhobenen Steuerbescheids;

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27. November 2009 - II B 75/09 - VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber mit Blick auf den für die allgemeine Besteuerung gewählten Steuersatz und -maßstab grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - VG Oldenburg, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 2 A 233/09 - VG Dresden, Urteil vom 24. Februar 2009 - 2 K 642/07 - VG Halle, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 B 142/09 HAL -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1077/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 12.02.2009 - 4 K 1200/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B1.------- ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 30.10.2008 - 4 K 1032/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels Beschwer aufgrund einer positiven

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 10.12.2010 - 9 K 1313/09

    Berechnung einer Vergnügungssteuer für Spielautomaten anhand eines

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, 47 vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die den angefochtenen Vergnügungssteuerbescheiden zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, 120 vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, 124 vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, 126 vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 05.11.2010 - 9 K 1219/07

    Maßgeblichkeit des Spieleraufwands für die zur Feststellung der Höhe der zu

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, 49 vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die den angefochtenen Vergnügungssteuerbescheiden zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, 123 vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, 127 vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, 129 vgl. VG Aachen , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 11.02.2011 - 9 K 2100/09

    Erhebung der Vergnügungssteuer als Verstoß gegen das Gleichartigkeitsverbot bei

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 - VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die den angefochtenen Vergnügungssteuerbescheiden zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Beklagten ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG B. , Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 781/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die den angefochtenen Vergnügungssteuerbescheiden zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen , Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.".

  • VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 909/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Hierbei macht es keinen Unterschied, ob er sich den Gewinn auszahlen lässt und diesen nach jeweils erneutem Einwurf verspielt oder er den gewonnenen Betrag im Geldspeicher stehen und Spiel für Spiel abbuchen lässt, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07.

    Die den angefochtenen Vergnügungssteuerbescheiden zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt B. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.".

  • VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 743/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

  • VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07

    Rechtmäßigkeit der Bemessung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit

  • VG Leipzig, 13.02.2008 - 1 K 1460/06
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